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Kurze Zusammenfassung
der Ereignisse bis Ende 1999

 

Bereits seit Jahren klagen Anwohner und Benutzer des Rauhehorstes über den schlechten Zustand der Straße und über den zunehmenden Verkehr

Im Oktober 1997 erscheint in der NWZ ein Zeitungsartikel, der über einen anstehenden Ausbau der Straße Rauhehorst berichtet. Im städtischen Haushaltsentwurf für 1998 seien bereits Gelder veranschlagt, die die Anwohner im Voraus zu zahlen haben.

In einer eiligst einberufenen Anwohnerversammlung wird deutlich, daß die Anwohner nicht bereit sind für einen Straßenausbau in Vorkasse zu treten. Als besonders empörend wird auch empfunden, daß die Inhalte und der Umfang eines Ausbaus nicht bekannt sind. Es wird spekuliert, daß der Rauhehorst ohne Ampelanlagen als Rennstrecke ausgebaut werden wird und als Entlastungsstraße zur Alexanderstraße benutzt werden soll.

Durch Einwirken auf die Stadt (u.a. durch Schaltung einer großen Anzeige in der NWZ) wird die Vorfinanzierung der Straße im Haushalt gestrichen. Politiker und Verwaltung sichern den Anwohnern zu, sie vor einer weiteren Planung zu informieren und einen Runden Tisch einzurichten.

Die sich gebildete Anwohnergemeinschaft Rauhehorst befragt Anwohner zu einem Umbau und entwickelt eigene Vorstellungen, wie der Rauhehorst zukünftig aussehen könnte.

Auf einer Anwohnerversammlung im Sommer 1998 sprechen sich die Anwohner einstimmig für Tempo 30 aus.

Da sich die verkehrliche Situation zunehmend verschlimmert und bereits fast zwei Jahre verstrichen sind, schickt die Anwohnergemeinschaft im Oktober 1999 einen Brief an die Stadt (Verwaltung und Politik), mit der Aufforderung Maßnahmen zu treffen, die die Verkehrssicherheit am Rauhehorst wieder herstellen, u.a. indem die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden sollte.

In einem Antwortschreiben des OB Dr. Poeschel wird u.a. erklärt, daß der Rauhehorst im Vorbehaltsnetz der Stadt Oldenburg sei und das deshalb eine Reduktion der Geschwindigkeit nicht möglich sei. Des weiteren wird aus dem Schreiben ersichtlich, daß die Stadt im neuen Haushalt bereits Gelder für Grundstücksankäufe am Rauhehorst veranschlagt hat.
(Dabei wollte die Stadt die Anwohner doch
vor einer weiteren Planung informieren. Die Anwohner fragen sich, ob die Planung ohne Beteiligung der Betroffenen wieder angeschoben wird. Sollten Grundstücke angekauft werden, so müßten seitens der Stadt auch Pläne, oder zumindest etwas detailliertere Vorstellungen existieren, wie die Straße ausgebaut werden soll.)

In der Verkehrsausschuß-Sitzung vom Nov. 1999 ist die Verkehrssicherheit am Rauhehorst ein Tagesordnungspunkt. Dabei wird noch einmal deutlich, daß der Rauhehorst eine Straße im Vorbehaltsnetz sei. Dieses Vorbehaltsnetz ist per Ratsbeschluß festgelegt worden. Eine Änderung des Vorbehaltsnetzes, wie etwa die Herausnahme des Rauhehorstes, sei genauso per Ratsbeschluß möglich.

Im Dezember 1999 wird kurzfristig eine Anwohnerversammlung mit Vertretern der Parteinen einberufen. Ein Ziel dieser Veranstaltung war es, die im Haushalt 2000 veranschlagten Gelder zum Grundstücksankauf zurückzustellen (der Haushalt wurde wenig später ohne diese Änderung beschlossen). Zum Abschluß der Versammlung wurde eine Resolution gefaßt, die der Verwaltung und den Parteien in einem ausführlichen Schreiben kurz vor Weihnachten zugeschickt wurde. (genauer Wortlaut der Resolution)

In der Verkehrsausschuß-Sitzung vom Dez. 1999 wird von der Fraktion Die Grünen ein Antrag gestellt, die Geschwindigkeit auf dem Rauhehorst auf 30 km/h zu begrenzen. Aufgrund der sich abzeichnenden politischen Ablehnung, wird dieser Antrag zunächst zurückgestellt. Alle Parteien sprechen sich jedoch dafür aus, einen Runden Tisch mit den Anwohnern einzurichten.


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